Zum ersten Mal verleiht der Landkreis Erding auf Initiative von Landrat Martin Bayerstorfer den Sozialpreis für beispielhaftes, insbesondere ehrenamtliches Handeln im sozialen Bereich. Der Preis wird einmal im Jahr an höchstens zwei Personen oder Gruppen vergeben. Er ist mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von jeweils 2.000 Euro verbunden.
Die Preisträger müssen sich durch ihr Engagement auf dem Gebiet der Altenhilfe, der Arbeit mit Menschen mit Behinderung, der Hospizarbeit, der Betreuung von Kranken oder Menschen mit Behinderung und der Hilfe für die sozial oder wirtschaftlich Benachteiligten (auch Geflüchtete oder Asylsuchende) oder der Jugendarbeit im Landkreis Erding auszeichnen.
Der Sozialpreis soll insbesondere eine Anerkennung sein für die Leistungen von ehrenamtlich tätigen Personen, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Privatinitiativen und anderen Organisationen im Landkreis Erding.
Das Vorschlagsrecht steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Erding zu. Vorschläge - mit Begründung - werden schriftlich bis Freitag, 30. Juni, an das Landratsamt Erding, Fachbereich Soziales, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, erbeten oder per E-Mail an sozialpreis@Ira-ed.de. Weitere Informationen gibt es im Landratsamt/Fachbereich Soziales unter Telefon 08122/581072.
Es können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. Die Preisverleihung findet im Frühjahr 2024 statt.